Am kommenden Montag (3.11.) soll eine dreiköpfige Familie aus Göttingen nach Italien abgeschoben werden. Beide Elternteile sind ursprünglich aus Somalia geflüchtet. Die Polizei will die Familie um 7:30 Uhr im Neuen Weg abholen. In der Vergangenheit sind in Göttingen bereits mehrere Abschiebungen durch Blockaden engagierter Unterstützer_innen verhindert worden. Damit auch dieser Abschiebeversuch erfolglos bleibt, ist es wichtig, dass sich am Montag viele solidarische Menschen rechtzeitig, d.h. vor 7:30 Uhr, im Neuen Weg einfinden.
Unten findet ihr zur weiteren Information eine aktuelle Pressemitteilung des AK Asyl:
„Am kommenden Montag, den 3.11.2014, sollen Frau J., Herr B., und ihr gemeinsames 3 Monate altes und in Deutschland geborenes Kind, nach Italien abgeschoben werden. Die kleine Familie lebt zurzeit im Maschmühlenweg in Göttingen. Ihr wurde von der Ausländerbehörde mitgeteilt, sie sollen sich dort um 7.30 Uhr morgens mit gepackten Koffern bereithalten, um von der Polizei abgeholt zu werden. Die beiden Eltern sind aus Somalia nach Europa geflüchtet. Die Flüchtlinge haben, durch den dortigen Krieg, der Alltäglichkeit von Gewalt und der jahrelangen Flucht, viele traumatische Erlebnisse durchgemacht.
Irgendwann landete Herr B. in Italien, wo er subsidiären Schutz erhielt. Da für Herrn B. die Situation dort aussichtslos war, flüchtete er von dort weiter nach Deutschland und schließlich nach Göttingen, wo er Vater einer kleinen Tochter wurde. Erneut zeigen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Göttinger Ausländerbehörde ihre Unbarmherzigkeit – um jeden Preis soll die Familie durch eine Abschiebung nach Italien zurückgezwungen werden. Dort erwartet die Familie Obdachlosigkeit und eine unzureichende medizinische Versorgung. Anerkannte Flüchtlingsfamilien übernachten in Parks oder besetzten leer stehende und verfallene Gebäude. Zu dieser Thematik veröffentlichten verschiedene NGOs, wie Bordermonitoring (2012) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (2013) Berichte. Erst im September 2014 äußerte sich das Bundesverfassungsgericht zur Situation von Flüchtlingen in Italien und erkannte an, dass es dort „Kapazitätsengpässe bei der Unterbringung rückgeführter Ausländer“ gäbe. Wir fordern das BAMF und die Ausländerbehörde Göttingen dazu auf, ihren Handlungsspielraum zu nutzen und die Abschiebung nach Italien unverzüglich zu stoppen!“