Verweigerung von Begleitungen durch Ausländerbehörde

Immer wieder sind Geflüchtete bei Behördengängen einer diskriminierenden Behandlung und repressiven Maßnahmen ausgesetzt. Rechte, die ihnen eigentlich zustehen, werden verwehrt, die ohnehin geringen Sozialleistungen gekürzt oder Duldungen z.T. erst Tage nach dem Ablauf verlängert, weil die zuständigen Sachbearbeiter*innen keine Zeit haben. Nun versucht die Ausländerbehörde Göttingen die solidarische Begleitung Geflüchteter durch Personen, die dem Göttinger Arbeitskreis Asyl zugerechnet werden, zu unterbinden. Gegen diese Abschottungspolitik hat der AK Asyl Klage erhoben.

Die Verweigerung von Begleitungen stellt einen weiteren Angriff auf die Rechte der Flüchtlinge dar. Begleitungen wie auch Kritik an dem Vorgehen der Behörden sind dringend notwendig. Wir erklären uns solidarisch mit der Arbeit des AK Asyl und unterstützen die Klage gegen diese Maßnahme!

Siehe auch: Artikel zur Situation der Geflüchteten in Göttingen

Im folgenden dokumentieren wir die Pressemitteilung des AK Asyl:

Klage gegen Ausländerbehörde der Stadt Göttingen wegen der Verweigerung der Teilnahme von Beiständen bei Verwaltungsterminen

Göttingen, den 24.03.2015

Mit dem Konflikt zwischen dem Arbeitskreis (AK) Asyl und der Ausländerbörde der Stadt Göttingen um den Umgang mit geflüchteten Menschen muss sich nun auch das Verwaltungsgericht Göttingen beschäftigen. Am heutigen 24.03.2015 wurde eine Klage gegen die aktuelle Praxis der Ausländerbehörde erhoben, den Geflüchteten die Teilnahme eines Beistandes bei Verwaltungsterminen zu verweigern.

Der 26-jährige Kläger war von der Elfenbeinküste nach Deutschland geflohen und lebt nun in Göttingen. Aktuell prüft das Bundesamt für Migration seinen Antrag auf Asyl. Der junge Mann war für den 23.03.2015 zu einem Termin bei der Ausländerbehörde der Stadt Göttingen geladen und erschien dort in Begleitung einer Dolmetscherin für die französische Sprache und einem Mitglied des AK Asyl. Beiden Begleitern wurde allerdings die Teilnahme an dem Termin einzig mit der Begründung verweigert, es würde sich um Mitglieder des AK Asyl handeln.

„Der auch in Niedersachsen anwendbare § 14 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erlaubt es, zu den Terminen bei Behörden einen Beistand mitzunehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Regelung bei der Stadt unbekannt ist“, teilt Rechtsanwalt Sven Adam, der den Kläger rechtlich vertritt, aus Anlass der Klageerhebung mit.

Der AK Asyl kritisierte die Stadt Göttingen zuletzt wegen verspätet verlängerter Duldungen, dem Mangel an Dolmetscherinnen und Dolmetschern und dem Umstand, dass wichtige behördliche Informationen weiterhin ausschließlich auf Deutsch kundgetan würden.

„Es kann zwar tatsächlich Gründe geben, konkrete Personen als Beistände abzulehnen. Kritik an der Behörde oder die Mitgliedschaft in einem Arbeitskreis gehören aber nicht dazu“, so Sven Adam abschließend.

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Sven Adam unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.