Der Prozess gegen einen Abschiebegegner vor dem Göttinger Landgericht endete am heutigen Vormittag mit der einvernehmlichen Einstellung des Verfahrens. Die Vorwürfe fahrlässiger Körperverletzung und mehrerer Widerstandshandlungen wurden widerlegt. Lediglich ein sekundenlanges Winden im Griff eines Polizeibeamten hätte nach einer strengen Auslegung die niedrigste Grenze dieses Straftatbestandes erfüllen können.
Dieser Ausgang war nicht unvorhersehbar, bereits in der Hauptverhandlung hatte die Verteidigung mehrfach eine Einstellung vorgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft ging auf diese Angebote nicht ein und lud nach dem erstinstanzlichen Freispruch alle sieben PolizeizeugInnen erneut. An der Sachlage änderte dies nichts.
„Der Kriminalisierungsversuch ist in erster Linie politisch motiviert. Er soll Menschen einschüchtern und davon abhalten, staatliches Handeln infrage zu stellen und sich zivilgesellschaftlich zu engagieren”, so eine Sprecherin der Basisdemokratischen Linken.
Trotzdem sei gerade angesichts der rechtspopulistischen Stimmungsmache, zunehmender Gewalt gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte sowie der Verschärfung der Abschiebepolitik der BRD ein solches Engagement unerlässlich.
Der Prozess ist Teil einer Reihe von Verfahren gegen Menschen, die am 10. April 2014 eine Abschiebung aus dem Neuen Weg in Göttingen verhinderten, indem sie das Treppenhaus blockierten. Einsatzkräfte der Göttinger BFE (Beweissicherungs– und Festnahmeeinheit) drangen darauf hin durch eine Kellerwohnung, in der ein kleines Kind schlief, in das Treppenhaus vor und setzten gegen die AktivistInnen massiv Gewalt und Pfefferspray ein. Vor dem Haus wurden Menschen, welche sich mit dem Geflüchteten und den AktivistInnen solidarisieren wollten, sowie die nach draußen gezerrten AktivistInnen von Polizeihunden attackiert und durch Bisse verletzt.
Das nächste Verfahren gegen eine Aktivistin findet am 12. November diesen Jahres statt.