Die verdeckte Video-Überwachung in Connewitz ist im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden durchgeführt worden. Das erklärt Behördensprecher Lorenz Haase in der heutigen Ausgabe der Leipziger Volkszeitung (LVZ). Bestätigt wird darin auch, dass es sich um eine längerfristige Observation handelte.
Unterdessen gewinnt die parlamentarische Aufklärung an Fahrt: Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag hat heute einen umfangreichen Antrag zur Video-Bespitzelung eingereicht.
Offen ist nämlich nach wie vor, warum ermittelt wird und ob ein Staatsschutz-Bezug vorliegt. Die LVZ spekuliert zwar über einen möglichen Bezug zum Dresdner §129-Verfahren (“Bildung einer kriminellen Vereinigung”) gegen AntifaschistInnen. Die Zuständigkeit der dortigen Staatsanwaltschaft allein ist aber kein ausreichender Beleg, denn nach der Strafprozessordnung gilt das Tatortprinzip immer: In jedem Fall ist entscheidend, wo die unterstellte Straftat begangen wurde.
War das OAZ beteiligt?
Nicht klar ist zudem, welche Behörde die Kamera schlussendlich installiert und betrieben hat. Staatsanwaltschaften bedienen sich dafür der Polizei, infrage kommen zahlreiche Dienststellen. Sofern es um eine Staatsschutz-Sache geht, dürfte die Zuständigkeit jedoch beim “Operativen Abwehrzentrum” (OAZ) liegen. Es hat bereits im vergangenen Jahr
- “[…] neun politisch links motivierte Gewaltstraftaten, die dem Themenfeld ‘Konfrontation/politische Einstellung gegen rechts’ zugeordnet werden, bearbeitet. Teilweise wurden die Verfahren bereits der Staatsanwaltschaft vorgelegt, teilweise dauern die Ermittlungen noch an.”
Dass die bisherige Informationslage zur Connewitzer Kamera auf die Polizeidirektion (PD) Leipzig als Urheberin hindeutete, ist kein Widerspruch, denn dort ist das OAZ angesiedelt, Polizeipräsident Bernd Merbitz leitet PD und OAZ. Dessen zentraler Ermittlungsabschnitt befindet sich jedoch in Dresden, wo “die Staatsschutz-Staatsanwälte der bereits bestehenden Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft und OAZ-Ermittler besonders eng zusammenarbeiten” können, wie es in der Konzeption des OAZ heißt.
Sächsische Lehre aus dem NSU: Kampf gegen Links
Das OAZ hatte Anfang 2013 seine Arbeit aufgenommen, die Einrichtung wurde mit organisatorischen Konsequenzen aus dem NSU begründet und soll die Arbeit der früheren “Soko Rex” fortführen. De facto ermittelt das OAZ aber auch gegen Links, “weil in allen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität Radikalisierungsprozesse denkbar sind, die bis zur Entwicklung von terroristischen Gewalttätern führen können.”
Wie gravierend diese Gefahr wirklich ist, zeigte sich gestern wiederum in Dresden. Dort wurde der Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Grüne) zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Sein Vergehen: Er hatte im Februar 2011 an einer Sitzblockade gegen einen Naziaufmarsch teilgenommen.
Noch nicht beendet ist der gleichfalls in Dresden geführte Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König. Ihm war ursprünglich der Vorwurf gemacht worden, eine “Antifa-Sportgruppe” angeführt zu haben. Und genau dahinter steht jenes §129-Verfahren, das laut LVZ mit der Connewitzer Kamera zusammenhängen könnte.
Text zugesandt von: anonym