Heimtückischer Anschlag auf Polizisten in Connewitz

Luftkrieg im Polizeiposten in der Wiedebachpassage. Foto: connewitz.wordpress.com, CC-BY-SA 3.0

Wie die LVZ gestern berichtete, wurde der Polizeiposten in Connewitz in einer lauen Nacht im März 2014, nur wenige Wochen nach seiner Eröffnung, von einem terrorähnlichen Anschlag heimgesucht. Aus der Deckung eines leeren Aktenordners heraus soll der gelangweilte Polizeibeamte Andreas K. mit einem Gummiband eine Büroklammer in das linke Auge seines nichtsahnenden Kollegen Frank L. befördert haben. Dort verursachte das Geschoss einen etwa ein Zentimeter langen Riss. Der Geschädigte, der dem metallischen Gegenstand schutzlos ausgeliefert war, weil er zur Tatzeit die Punkte der Rauhfasertapete zählte, musste sich noch in der selben Nacht einer Notoperation unterziehen. Drei weitere Operationen folgten.

Das Amtsgericht Leipzig wirft K., der sich der Anonymität seiner Uniform offenbar sicher war, nun fahrlässige Körperverletzung vor. “Gäbe es eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten, hätte ich das nicht riskiert”, so der Angeklagte, der einen Vorsatz bestreitet. Er habe “das Gummiband nur zum Spaß über ein kleines Werkzeug gespannt”. Statistisch gesehen hat der 46-Jährige gute Chancen, mit dieser Argumentation durchzukommen – die meisten Fälle von Polizeigewalt bleiben vor Gericht folgenlos. Dennoch wurde dem Büroklammer-Attentäter bereits eine gerechte Strafe zuteil: Er wurde nach Grimma versetzt.

Die beiden übrigen zur Tatzeit anwesenden Polizisten bekräftigten vor Gericht, sich an den für solche Fälle vorgesehenen Dienstweg gehalten zu haben: ein Kollege sei nicht im Raum gewesen, der andere habe nichts gesehen. Die Tatwerkzeuge sind verschwunden. Opfer Frank L. bereut es nun gleich mehrfach, dem “Freund und Helfer” arglos vertraut zu haben. Zusätzlich zur massiven Beeinträchtigung seiner Sehfähigkeit wurde seine anstehende Verbeamtung ausgesetzt.

Von Polizeipräsident Bernd Merbitz liegt noch keine Stellungnahme zu dem False-Flag-Anschlag vor. Neben einer Verurteilung des Anschlags könnte Merbitz ihn auch in den Kontext einer Strategie zur Verbrechensbekämpfung einordnen und damit die seither grassierende Angst der Leipziger Polizisten voreinander eindämmen. “Ich fühle mich draußen jetzt sicherer als drinnen”, äußerte der Polizist, der für Andreas K. in den Connewitzer Polizeiposten nachrückte. Andere sorgten sich darum, dass L. nun “auf dem linken Auge blind werden” könne. Weiterhin wird ein Missbrauch des Vorfalls für aggressive Kritik unter dem Deckmantel der Satire befürchtet.

Die Verhandlung gegen den Büroklammer-Schützen wird am Donnerstag, dem 30. April 2015, um 9 Uhr im Saal 209 des Leipziger Amtsgerichts fortgesetzt. Dann geht es u.a. um den Aufbau von Trennwänden und die Anordnung einer Helmpflicht im Büro. Auch eine Einstellung des Verfahrens durch Umwidmung in einen Arbeitsunfall kommt in Frage. Besucher sollten Waffen und waffenähnliche Gegenstände, insbesondere Pfefferspray, Teleskopschlagstöcke, Schlagringe, Feuerwerkskörper, Messer, Baseballschläger, Stahlruten, Gummibänder und Büroklammern, in Anbetracht zu erwartender Vorkontrollen dabei besser zu Hause lassen.

Was auch immer der Donnerstag bringt – dieses gesellschaftliche Klima darf nicht als Anlass zur Kriminalisierung von Büroutensilien genutzt werden. Es bleibt dabei: Bürotechnik ist kein Verbrechen!


Text zugesandt von: Genug der Parteiabkürzungen (GdP)