In Dresden verübten Unbekannte am Montag, 26. September 2016, kurz vor bzw. kurz nach 22 Uhr mittels Unkonventioneller Spreng-/Brandvorrichtungen zwei Anschläge gegen eine Moschee an der Hühndorfer Straße und das Kongresszentrum am Ostra-Ufer. Die Polizei hat bislang keine Tatverdächtigen ermittelt.
Initiativen der Antifaschistischen Aktion loben ab sofort eine Belohnung aus in Höhe von
5.000,– Euro*
für belastbare Hinweise auf Täterinnen und Täter.
Von einer womöglich tatbeteiligten Person wurden inzwischen im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung des Operativen Abwehrzentrums und der Generalstaatsanwaltschaft Videoaufnahmen veröffentlicht. Die gezeigte Person ist augenscheinlich schlank, raucht, trägt eine blaue Jacke, einen blauen Rucksack sowie eine Jeans. Womöglich fährt die Person ein Moped oder ein Motorrad.
Hinweise können eingereicht werden per E-Mail (leipzig at inventati.org
) oder über ein Kontaktformular. Eine Verschlüsselung mittels PGP wird empfohlen. Soweit HinweisgeberInnen anonym bleiben möchten, sollte im Hinblick auf eine mögliche spätere Beanspruchung der Belohnung gemeinsam mit dem Hinweis ein frei gewähltes Stichwort übermittelt werden.
Hinweise nimmt auch jede örtliche Antifagruppe entgegen.
* Zur Beachtung:
- Die Auslobung gilt ausschließlich für Ersthinweise, die geeignet sind, mindestens eine tatbeteiligte Person zu identifizieren. Die ausgelobte Summe wird ausgezahlt, sobald die Tatbeteiligung einer Person oder einer Personengruppe, auf die sich ein Hinweis bezieht, faktisch erwiesen ist. Einer rechtskräftigen Verurteilung bedarf es nicht zwingend.
- Die Identität von HinweisgeberInnen wird grundsätzlich vertraulich behandelt und Dritten nicht preisgegeben. Die übermittelten Hinweise werden ausschließlich zum Zweck der Identifizierung von TäterInnen genutzt.
- Die Auslobung wird aufrecht erhalten, solange Tatbeteiligte nicht auf anderen Weg ermittelt wurden, und solange von anderer Seite keine gleich hohe oder höhere Summe ausgelobt wurde. Sollte die vorliegende Auslobung zwischenzeitlich erhöht werden, steht der oder dem HinweisgeberIn die höhere Summe zu.
- Personen, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten zählt, sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.
Text zugesandt von: Arbeitsgruppe September