Am 12. Juni verabschiedeten CDU, SPD und Grüne im Landtag das neue Versammlungsgesetz, welches ab dem 1. September 2024 in Kraft tritt. In der letzten Landtagssitzung vor den Wahlen in Sachsen wurde unter dem Tagesordnungspunkt 8 über das „Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen“ entschieden. Das Netzwerk „Versammlungsfreiheit verteidigen“ spricht hingegen vom „Versammlungsbehinderungsgesetz“.
Seit März organisierte das Netzwerk Proteste und Veranstaltungen, um die Verschärfungen im Versammlungsrecht der Regierungskoalition zu verhindern. Trotzdem das neue Gesetz alle Veranstalter*innen von Versammlungen und Veranstaltungen betrifft, war das öffentliche Interesse in den letzten Monaten verhalten.
Zwar gelang es den Kritiker*innen des Gesetzes und dem Netzwerk mit ihrer Arbeit, dass kleinere Punkte verändert wurden, wie z.B. die Verlängerung der Anzeigefristen für Versammlungen, die wesentlichen repressiven Verschärfungen des Versammlungsgesetzes blieben jedoch nahezu unangetastet.
Die Polizei Sachsen wusste die Gelegenheit nach den Innenausschussitzung im April, bei der Polizeipräsident René Demmler aus Leipzig sprach, zu nutzen und ließ im Änderungsantrag zum Versammlungsgesetz einen neuen § 31a im Sächsischen Polizeibehördengesetz verankern. Mit diesem wird ein strafbewehrtes Waffen-, Schutzausrüstungs- und Vermummungsverbot bei „gefährlichen“ öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, die keine Versammlung sind, eingeführt. Diese Neuerung bietet ein Einfallstor für massive Repressionen, etwa bei Versammlungen um Fußballspiele, aber auch für andere Veranstaltungen.
Die Versammlungsfreiheit wurde nach dem Urteil im Antifa Ost – Verfahren in Leipzig schon auf Grundlage des bestehenden Versammlungsgesetzes außer Kraft gesetzt, welches der CDU-Innenminister Armin Schuster schon damals als „Heimspiel“ bezeichnete. Vor dem Hintergrund war mit einer weiteren Verschärfung des Versammlungsgesetz in Sachsen zu rechnen. Weniger jedoch mit dem Auftreten von Valentin Lippmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag, der sich dermaßen ahnungslos über die realen Bedingungen und Prozesse bei Versammlungen in Sachsen schon heute zeigte. SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben der nächsten rechten Regierung ein weiteres Instrument der Repression überreicht, welches vornehmlich gegen die außerparlamentarische Linke Anwendung finden wird.
Diese scheint jedoch selbst noch nicht viel von den veränderten Bedingungen ab September in Sachsen zu ahnen, beteiligten sich doch nur wenige am „Netzwerk Versammlungsfreheit verteidigen“. Ein weiteres Bündnis, hauptsächlich getragen von autoritären K-Gruppen aus Leipzig, plant in der nächsten Woche die erste eigene „Großdemo“ gegen das in dieser Woche verabschiedete Gesetz. Ob es daran liegt, dass die Führung der K-Gruppen aus NRW vorher keine Zeit hatte nach Sachsen zu kommen, ist unklar.
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