Aus aktuellem Anlass weisen Antirepressions-Initiativen aus Leipzig und Umgebung auf Folgendes hin:
Politisch aktive Menschen stehen unter Beobachtung von Behörden. Zu diesen Behörden zählen die “Verfassungsschutz”-Ämter, zu deren Art von Beobachtung unter anderem das Belauschen von Telefonaten und das Mitlesen von Post – der analogen wie der digitalen – gehört. Hier handelt es sich im Behördenjargon um so genannte “G10-Maßnahmen”. Sie heißen so, weil sie das im Grundgesetz-Artikel 10 verankerte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränken, manchmal über Monate oder Jahre hinweg.